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  • Unfallverhütungsvorschrift Text auf blauem Hintergrund
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    Verhalten im Einsatz

    Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

    Unfallverhütungsvorschriften sind nach § 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) autonomes Recht der Unfallversicherungsträger.

    Sie definieren verbindliche Schutzziele zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Darüber hinaus legen sie Pflichten für Unternehmerinnen und Unternehmer sowie für Versicherte fest und enthalten verbindliche Verhaltensanforderungen.

    Für Träger des Brandschutzes und Feuerwehrangehörige sind die Unfallverhütungsvorschriften – ebenso wie staatliche Arbeitsschutzgesetze und Verordnungen – verpflichtend. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

    UVV für den Feuerwehrdienst

    Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrbereich beschlossen.

    Weitere Informationen

    Weitere Unfallverhütungsvorschriften, DGUV-Regeln, Informationen und Broschüren finden Sie in der zentralen Publikationsdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV):

    Ziel

    Unfallverhütungsvorschriften schaffen verbindliche Rahmenbedingungen für Sicherheit und Gesundheit im Feuerwehrdienst und bilden die Grundlage für eine wirksame Präventionsarbeit.

    Downloadbereich

    UVV Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49)

    UVV Feuerwehren (DGUV Vorschrift 49)

    Format PDF / Größe 804.52 KB
    UVV Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)

    UVV Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)

    Format PDF / Größe 250.69 KB
    Regel Feuerwehren (DGUV Regel 105-049)

    Regel Feuerwehren (DGUV Regel 105-049)

    Format PDF / Größe 488.37 KB
    Regel Grundsätze der Prävention (DGUV Regel 100-001)

    Regel Grundsätze der Prävention (DGUV Regel 100-001)

    Format PDF / Größe 781.97 KB