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    Rehabilitation und
    Wiedereingliederung

    Kann eine versicherte Person trotz optimaler medizinischer Behandlung nicht oder nicht vollständig in ihren bisherigen Beruf zurückkehren, unterstützt die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation).

    Ziel ist es, die Versicherten möglichst frühzeitig und dauerhaft – entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation sowie ihrer Fähigkeiten und bisherigen Tätigkeit – wieder in das Arbeitsleben einzugliedern.

    Gemeinsam mit den Betroffenen wird geprüft, welche Maßnahmen erforderlich sind, z.B.:

    • Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes (z. B. technische Anpassungen oder innerbetriebliche Umsetzung)
    • Qualifizierung für eine neue Tätigkeit (z. B. Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung)
    • Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (z. B. durch Zuschüsse an Arbeitgeber)

    Darüber hinaus unterstützt die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte mit weiteren Leistungen, um den Alltag zu bewältigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Dazu gehören insbesondere:

    • Kraftfahrzeughilfe (z. B. behindertengerechte Fahrzeugausstattung)
    • Wohnungshilfe (z. B. Umbauten)
    • Beratung und Betreuung bei persönlichen und sozialen Herausforderungen
    • Haushaltshilfe
    • Rehabilitationssport unter ärztlicher Betreuung 
    • Nachgehende Betreuung bei schweren Verletzungen