Kann eine versicherte Person trotz optimaler medizinischer Behandlung nicht oder nicht vollständig in ihren bisherigen Beruf zurückkehren, unterstützt die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation).
Ziel ist es, die Versicherten möglichst frühzeitig und dauerhaft – entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation sowie ihrer Fähigkeiten und bisherigen Tätigkeit – wieder in das Arbeitsleben einzugliedern.
Gemeinsam mit den Betroffenen wird geprüft, welche Maßnahmen erforderlich sind, z.B.:
- Erhalt des bisherigen Arbeitsplatzes (z. B. technische Anpassungen oder innerbetriebliche Umsetzung)
- Qualifizierung für eine neue Tätigkeit (z. B. Fortbildung, Ausbildung oder Umschulung)
- Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt (z. B. durch Zuschüsse an Arbeitgeber)
Darüber hinaus unterstützt die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte mit weiteren Leistungen, um den Alltag zu bewältigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. Dazu gehören insbesondere:
- Kraftfahrzeughilfe (z. B. behindertengerechte Fahrzeugausstattung)
- Wohnungshilfe (z. B. Umbauten)
- Beratung und Betreuung bei persönlichen und sozialen Herausforderungen
- Haushaltshilfe
- Rehabilitationssport unter ärztlicher Betreuung
- Nachgehende Betreuung bei schweren Verletzungen