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    Leistungen im
    Versicherungsfall

    Die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte sichert Versicherte im Schadensfall auch finanziell ab und erbringt Geldleistungen nach dem SGB VII.

    Verletztengeld

    Bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit wird – in der Regel nach der Entgeltfortzahlung – Verletztengeld gezahlt.

    • Höhe: ca. 80 % des Regelentgelts, begrenzt auf das Nettoarbeitsentgelt
    • dient der Sicherung des Lebensunterhalts während der Heilbehandlung und Rehabilitation
    Übergangsgeld

    Während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulung) wird Übergangsgeld gezahlt.

    • richtet sich nach den bisherigen Einkommens- und Familienverhältnissen
    • kann auch bis zu drei Monate nach der Maßnahme weitergezahlt werden
    Pflegegeld

    Bei erheblicher Hilfsbedürftigkeit infolge eines Versicherungsfalls wird Pflegegeld gezahlt oder Pflegeleistungen erbracht.

    • abhängig vom Grad der Hilfsbedürftigkeit
    • dient der Unterstützung im Alltag
    Verletztenrente

    Bleiben nach einem Versicherungsfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen bestehen, kann eine Verletztenrente gezahlt werden. Voraussetzungen:

    • Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 %
    • über die 26. Woche hinaus

    Die Höhe richtet sich nach:

    • dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
    • dem Jahresarbeitsverdienst vor dem Unfall
    Hinterbliebenenleistungen

    Im Todesfall infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit werden Hinterbliebene abgesichert.

    • Renten für Ehegatten und Kinder
    • Sterbegeld
    • Überführungskosten
    Mehrleistungen der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte

    Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen gewährt die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte satzungsmäßige Mehrleistungen. Diese würdigen das besondere Engagement der Feuerwehrangehörigen.

    Beispiele:

    • Zuschläge zum Verletzten- und Übergangsgeld
    • Ergänzungen zur Verletztenrente
    • zusätzliche Leistungen für Hinterbliebene

    Die konkreten Leistungen richten sich nach den jeweils geltenden Mehrleistungsrichtlinien und dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls.

    Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gern zur Verfügung.

    Videos zu Leistungen im Versicherungsfall

    Erklärvideo zur Versichertenrente

    Downloadbereich

    Mehrleistungsrichtlinie

    Mehrleistungsrichtlinie bis 30.06.2012

    Format PDF / Größe 62.78 KB
    Mehrleistungsrichtlinie

    Mehrleistungsrichtlinie bis 30.06.2012

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