Sie sind von einem Großschadensereignis betroffen? Hier finden Sie schnell die passende Anlaufstelle für Unterstützung und Beratung.
 

  1. Sie sind Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr?
    Wenn Sie durch das Ereignis im Zusammenhang mit Ihrem Feuerwehrdienst körperlich oder psychisch betroffen sind, wenden Sie sich an sachsen-anhalt@fuk-mitte.de oder thueringen@fuk-mite.de
     
  2. Sie sind anderweitig beschäftigt oder versichert?
    Für Beschäftigte und andere Versicherte in Thüringen ist die Unfallkasse Thüringen zuständig. Servicetelefon: 03621 777 222 oder unter info@ukt.de
     
  3. Sie sind als Betroffene oder Angehörige eines Anschlags oder einer Gewalttat betroffen?
    Die Kontaktstelle für Betroffene und Angehörige unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Hilfs- und Beratungsangeboten. → www.gleichstellungsbeauftragte-thueringen.de

Refresher: Belastung von
Atemschutzgeräteträgern der Feuerwehr

Veranstaltungsdatum
-
Veranstaltungsort

Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule

Silbitzer Weg 6
Bad Köstritz
Deutschland

Ansprechpartner
Ing. Kerstin Lämmerhirt, M. Sc.
Veranstaltungsbeschreibung

„Refresher: Belastung von Atemschutzgeräteträgern der Feuerwehr – Praxistipps für die arbeitsmedizinische Bewertung“
- aufbauend auf dem Seminar "Belastung und Belastbarkeit von Atemschutzgeräteträgern"  -

Programm

  • praxisnahe Vermittlung feuerwehrtypischer Belastungen am Beispiel persönlicher Schutzausrüstung 
  • rechtliche Situation Eignung / Vorsorge
  • Forschungsberichte
  • Verpflegung ist inklusive

Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Thüringen als Fortbildung anerkannt. Für die Veranstaltung erhalten Sie 10 Fortbildungspunkte, die Sie für Ihr Fortbildungszertifikat einbringen können.

Teilnehmer aus dem Geschäftsbereich Sachsen-Anhalt und Thüringen werden bei der Anmeldung bevorzugt. Der Teilnehmerbeitrag für Ärzte aus dem Geschäftsbereich der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte beträgt 100,- Euro / für Anmeldungen aus dem übrigen Bundesgebiet wird eine Teilnehmergebühr in Höhe von 150,- Euro erhoben.